AMBULANT
Das Angebot der Ambulanten Rehabilitation richtet sich an alkohol- und/oder medikamentenabhängige Menschen mit kurzer Suchtgeschichte, die über längere Zeit abstinenzfähig sind.
Es kann für Sie eine Therapiemöglichkeit sein, wenn
- Sie fähig und bereit sind, bereits vor Beginn der Therapie suchtmittelfrei zu leben
- keine schwerwiegenden körperlichen und/oder komplexen psychischen Störungen eine aktive Mitarbeit einschränken
- Sie regelmäßig und pünktlich am Therapieangebot teilnehmen können
- Sie beruflich integriert sind oder ein in Aussicht stehender
Arbeitsplatz vorhanden ist - Ihr soziales Umfeld stabil (Familie, Wohnung) ist
Die Ambulante Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) dauert 6 bis maximal 18 Monate und beinhaltet:
- die Gruppentherapie
- Einzeltherapiegespräche
- Paar- und Familiengespräche
- Indikationsgruppen (Angebote zu einer bestimmten Themenstellung)
TEILSTATIONÄR
Tagesklinische Entwöhnungsbehandlung
Die tagesklinische, teilstationäre Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik ist eine intensive Form der Suchtkrankenbehandlung. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Betroffene in ihrer häuslichen Umgebung abstinent bleiben können, aber dennoch intensive Betreuung brauchen, um das soziale und berufliche Umfeld neu zu strukturieren. Eine Behandlung ist ebenfalls angezeigt, wenn neben der Suchtkrankheit familiäre, berufliche oder weitergehende soziale Probleme vorliegen. Voraussetzung: Die Erkrankung kann innerhalb eines Tagesangebotes bewältigt werden.
Eine Berufsausübung während des Zeitraums der tagesklinischen Behandlungsphase ist nicht vorgesehen.
Die unterschiedlichen Aspekte der Suchterkrankung werden innerhalb eines ganzheitlichen Therapieprogramms berücksichtigt. Wichtige Bausteine der Behandlung sind:
- Einzel- und Gruppentherapie
- Selbstsicherheitstraining und Training sozialer Fähigkeiten
- Entspannungsmethoden
- Ergo- u. Gestalttherapie
- Rückfallprävention
- Angehörigenarbeit
- Sport und Fitness
- Tabakentwöhnung
Die teilstationäre Behandlung in der Tagesklinik erweist sich als erfolgreich: Über 60% der ehemaligen Patientinnen und Patienten bleiben dauerhaft abstinent. Die Behandlungsdauer ist abhängig von den individuellen Beschwerden. Bei einer Erstbehandlung beträgt sie in der Regel bis zu 12 Wochen.
STATIONÄR
Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik
Die stationäre Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik ist die umfassendste und die intensivste Form der Suchtkrankenbehandlung. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Betroffene in seiner häuslichen Umgebung nicht abstinent bleiben kann, weil der Alltag zu belastend ist. Die stationäre Behandlung kann dann notwendig sein, wenn neben der Suchtkrankheit noch andere körperliche, seelische, familiäre, berufliche oder weitergehende soziale Probleme bestehen.
In einem ganzheitlichen Therapieprogramm werden die verschiedenen Aspekte der Suchterkrankung behandelt. Wichtige Bausteine dieser Behandlung sind:
- Information (über Sucht und über lebenspraktische Fragen)
- Körperlich-medizinische Diagnostik und Therapie
- Psychotherapie (Einzel- und Gruppentherapie)
- Ergotherapie und Beschäftigungstherapie
- Erarbeitung alternativer Freizeitinteressen
- Arbeits- und Belastungstraining
- Einbindung der Angehörigen in den Rehabilitationsprozess
- Soziotherapie
- Hilfen bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung (Reha- u. Sozialberatung)
- Vorbereitung und Einleitung nachsorgender Maßnahmen
Die stationäre Behandlung ist erfolgreich: Über 60% der ehemaligen Patientinnen und Patienten bleiben dauerhaft abstinent. Die Behandlungsdauer ist abhängig von den individuellen Beschwerden. Bei einer Erstbehandlung beträgt sie in der Regel bei Glücksspielern bis zu 12 Wochen, bei Alkoholkranken bis zu 16 Wochen und bei Drogenabhängigen bis zu 26 Wochen.
Unterschiedlichste Behandlungsbausteine ermöglichen jedem Einzelnen ein individuelles, auf die persönliche Problematik zugeschnittenes Therapieangebot. So werden unterschiedliche Ebenen der Persönlichkeit erreicht, Stärken und Schwächen berücksichtigt und notwendige Veränderungen eingeleitet.
Ganzheitliche Behandlung
Während der Entwöhnungsbehandlung stehen den Betroffenen erfahrene Spezialisten (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten usw.) zur Seite, die zu einem eigenständigen, autonomen und suchtfreien Lebensstil befähigen und eine erfolgreiche Wiedereingliederung ins „normale“ Leben unterstützen.
Suchtkranke haben einen Rechtsanspruch auf eine Entwöhnungsbehandlung. Die Kosten werden in der Regel von der Rentenversicherung oder von der Krankenkasse getragen. Über die genaue Zuständigkeit informieren die Beratungsstellen, die gemeinsam mit den Betroffenen auch die erforderlichen Anträge für eine Behandlung stellen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Behandlungsformen zu kombinieren (z. B. eine Behandlung stationär zu beginnen und ambulant in der Tagesklinik oder einer Beratungs- und Behandlungsstelle fortzusetzen); auch darüber informieren die Beratungsstellen.
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